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BFH 13.12.2016 X R 18/12, StuB 7/2017 S. 287

Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

(1) Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre. (2) Ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Arbeitszimmer unterscheidet sich von einer nicht berücksichtigungsfähigen Arbeitsecke durch eine feste bauliche Abgrenzung gegen die privat genutzten Teile der Wohnung (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, 15, § 19, § 21 Abs. 3 EStG; § 1 Abs. 2 LStDV; § 68, § 96, § 118 Abs. 2, § 127, § 155 FGO; § 251 ZPO).

Praxishinweise

Die Vermietung von Wohnungen erfüllt zwar grundsätzlich die in § 15 Abs. 2 EStG für einen Gewerbebetrieb normierten Tatbestandsmerkmale, geht jedoch i. d. R. nicht über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung hinaus. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewerbebetri...