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Bildung einer Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen
(1) Die Wartungsverpflichtung nach § 6 LuftBO ist wirtschaftlich nicht in der Vergangenheit verursacht, weil ein wesentliches Merkmal der Überholungsverpflichtung das Erreichen der zulässigen Betriebszeit ist, die den typischerweise auftretenden Ermüdungs- und Abnützungserscheinungen des Luftfahrtgeräts Rechnung trägt (Bestätigung des NWB VAAAA-92448, BStBl 1987 II S. 848). (2) Die Notwendigkeit der Bildung einer Rückstellung kann sich aus einer privatrechtlichen Verpflichtung auf Zahlung von Wartungsrücklagen-Garantiebeträgen ergeben, wenn bei Beendigung des Vertrags kein Anspruch auf Rückerstattung der Beträge besteht und der Stpfl. deshalb stets mit den vereinbarten Beträgen belastet bleibt (Bezug: § 5 EStG; § 8, § 14 KStG; § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG; § 6 LuftBO; § 249 HGB ).