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StuB Nr. 7 vom Seite 271

Altersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern

Anmerkungen zum

StB Dr. André Briese

Die Finanzverwaltung hat sich mit zur maßgeblichen Altersgrenze für die Teilwertberechnung von Pensionszusagen zugunsten von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern in der Steuerbilanz geäußert. Zudem enthält das BMF-Schreiben Aussagen zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) im Zusammenhang mit als zu niedrig erachteten Altersgrenzen. Auf Einzelheiten zur Bilanzierung und verdeckten Gewinnausschüttung soll im Folgenden eingegangen werden.

I. Bilanzierung von Direktzusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

1. Zur maßgeblichen Altersgrenze

[i]Janssen, Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen, NWB 1/2017 S. 6 NWB YAAAF-89361 Ott, Die steuerrechtliche Behandlung von Pensionszusagen, StuB 6/2016 S. 214 NWB DAAAF-69111 Hoheisel/Tippelhofer/Zwirner, Der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH, StuB Beilage zu Heft 8/2016 S. 1 NWB GAAAF-71303 Schönfeld/Plenker, Pensionszusage, Lexikon NWB HAAAD-14788 Kanzler/Kraft/Bäuml, NWB EStG Kommentar, 2. Aufl., Herne 2017, § 6a NWB QAAAG-35405 Pensionsrückstellungen sind in der Steuerbilanz mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung anzusetzen (§ 6a Abs. 3 Satz 1 EStG). Das Teilwertverfahren verteilt versicherungsmathematisch den Aufwand aus der Pensionszusage im Zeitraum zwischen dem Betriebseintritt und „dem in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls“ (§ 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 EStG).

Der Gesetzgeber hat die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung geburtenabhängig schrittweise von 65 auf 67 Jahre angeho...