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Schenkungsteuer | Günstige Steuerklasse I bei Zuwendung eines Geldbetrags durch den biologischen Vater
Nach dem greift bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine leibliche Tochter bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 € auch dann ein, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist.
Der biologische Vater hatte im Jahr 2016 seiner in 1987 geborenen Tochter einen Geldbetrag zugewandt. Die Tochter war innerhalb der Ehe ihrer leiblichen Mutter und deren Ehemann, bei dem es sich nicht um den biologischen Vater, sondern um den rechtlichen Vater handelt, geboren worden. Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer unter Berücksichtigung der ungünstigen Steuerklasse III fest. Die gewünschte Anwendung der Steuerklasse ...