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EuGH | Besteuerung der urheberrechtlichen Pauschalabgabe
Eine Künstlervereinigung ersuchte den polnischen Finanzminister um eine Stellungnahme zu der Frage, ob die Abgaben auf unbespielte Datenträger und Geräte zur Aufzeichnung und Vervielfältigung, die von den Herstellern und Importeuren solcher Geräte und Datenträger erhoben werden, der Umsatzsteuer unterliegen. Der polnische Finanzminister bejahte diese Frage. Der Europäische Gerichtshof hat sich hingegen gegen eine Besteuerung ausgesprochen: Es sei kein Rechtsverhältnis ersichtlich, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen zwischen den Inhabern der Vervielfältigungsrechte (bzw. der Verwertungsgesellschaft) und den [i]Vgl. zu dieser Entscheidung Walkenhorst, USt direkt digital 3/2017 S. 10 NWB HAAAG-14941 Herstellern und Importeuren von unbespielten Datenträgern und Geräten zur Aufzeichnung und Vervielfältigung ausgetauscht werden. Die Pflicht, solche ...