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FG Münster 06.12.2016 7 K 3225/13 E, IWB 7/2017 S. 243

FG Münster | Berechnung des Kapitalanteils an einer nach US-amerikanischem Recht gegründeten Inc.

Der Kapitalanteil des Gesellschafters an einer nach US-amerikanischem Recht gegründeten Inc., die lediglich über sog. authorized capital verfügt, kann nicht nach den tatsächlich im Streubesitz gehaltenen Aktien berechnet werden.

Hinweis:

Der Kl. hatte sich in den Jahren 2006 und 2007 an einer US-amerikanischen Inc. beteiligt. Im Unternehmensregister des Bundesstaates Nevada war die Gesellschaft mit einem authorized capital von 50 Mio. USD eingetragen. In gleicher Höhe bestand auch eine Eintragung des Kapitals in das deutsche Handelsregister für die inländische Zweigniederlassung. Der Kl. hielt hiervon 129.300 Anteile. [i]Bezugsgröße ist das im Handelsregister eingetragene Kapital Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Kl. – ebenso wie andere inländische Anleger – einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen war, sprach ihm das Landgericht einen Sch...