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Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG
Am hat das BMF ein aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG veröffentlicht (BStBl 2016 I S. 1187 → KIEHL GAAAF-85900 ). Die Aktualisierung war insbesondere wegen der BFH-Rechtsprechung zu Ermittlung der Summe der positiven Einkünfte für Zwecke des § 35 EStG erforderlich. Außerdem wurden noch weitere Ergänzungen vorgenommen. Der folgende Beitrag stellt die Änderungen vor.
Summe der positiven Einkünfte
In der bisherigen Fassung des BMF-Schreibens zu § 35 EStG hatte die Finanzverwaltung hinsichtlich der Ermittlung der Summe der positiven Einkünfte die Auffassung vertreten, dass darunter die positiven Einkünfte aus der jeweiligen Einkunftsquelle zu verstehen sind ( BStBl 2009 I S. 440 → KIEHL QAAAD-13547 ).
Eine Saldierung der positiven mit den negativen Einkunftsquellen innerhalb der gleichen Einkunftsarten (horizontaler Verlustausgleich) und zwischen den verschiedenen Einkunftsarten (vertikaler Verlustausgleich) erfolgt nicht.
Ermäßigungshöchstbetrag = | Summe der positiven gewerblichen Einkünfte Summe aller positiven Einkünfte | · geminderte tarifliche Steuer |