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Rückzahlung von Investitionszuschüssen
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I. Bilanzielle Darstellung von Investitionszuschüssen
Im HGB existiert keine gesetzliche Vorschrift zur bilanziellen Behandlung von Zuschüssen. Für die (handels-)bilanzielle Behandlung bestehen drei Alternativen:
Der [i]Handelsbilanzielle AusweismöglichkeitenZuschuss wird als Minderung der Anschaffungskosten angesehen und vom Anschaffungswert des bezuschussten Wirtschaftsguts gekürzt. Damit wird der Zuschuss zunächst erfolgsneutral vereinnahmt.
Der Zuschuss wird in einen Passivposten (Sonderposten für Investitionszuschüsse) eingestellt und damit zunächst gleichermaßen erfolgsneutral behandelt.
Der erhaltene Zuschuss wird als Ertrag ausgewiesen.
[i]Kolbe, Investitionszuschüsse und -zulagen (HGB, EStG), infoCenter NWB PAAAE-51432Steuerrechtlich ist ein Zuschuss ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines – zumindest auch – in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. Für die (steuer-)bilanzielle Behandlung bestehen zwei Alternativen:
Der [i]Steuerbilanzielle AusweismöglichkeitenZuschuss wird als Minderung der Anschaffungskosten angesehen und vom Anschaffungswert des bezuschussten Wirtschaftsguts gekürzt. Damit wird der Zuschuss zunächst erfolgsneutral vereinnahmt.
Der erhaltene Zuschuss wird als Ertrag ausgewiesen.
[i]AusweiswahlrechtGemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG können steuerliche Wahlrechte...