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FG Sachsen 23.01.2017 6 K 1187/16, BBK 7/2017 S. 314

Steuerrecht | Grunderwerbsteuer aufgrund einer Umwandlung als Betriebsausgabe

Grunderwerbsteuer, die anlässlich einer Anteilsübertragung im Rahmen einer Umwandlung anfällt, ist als Betriebsausgabe abziehbar und nicht zu aktivieren.

[i]Abspaltung von Anteilen an GrundstücksgesellschaftIm Streitfall wurden die Anteile an einer GmbH, die Eigentümerin von Grundstücken war, abgespalten und auf die Klägerin übertragen. Dies führte zu einer Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG, die Grunderwerbsteuer (GrESt) bei der Klägerin auslöste. Die Klägerin machte die GrESt als Betriebsausgaben geltend.

[i]Keine Anschaffungskosten auf das Grundstück oder auf die BeteiligungDas FG gab der Klägerin Recht: Die GrESt war nicht als Anschaffungskosten auf die Grundstücke zu aktivieren, weil sich die Grundstücke weiterhin bei der GmbH befanden und von dieser zu aktivieren waren. Die GrESt stellte auch keine Anschaffungsnebenkosten auf die Beteiligung der Klägerin an der GmbH dar. Die GrESt fingiert e...