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FG München Urteil v. - 7 K 1768/15

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 2, EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3

Kindergeld für behindertes Kind

Ursächlichkeit der Behinderung für fehlende Erwerbsfähigkeit

Leitsatz

Ein Kind ist wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn aufgrund der schulischen und beruflichen Entwicklung des Kindes auszuschließen ist, dass andere Ursachen und nicht die Behinderung ursächlich dafür waren, dass es auf Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen konnte, auch wenn eine GdB von „nur 50” ohne weitere Merkmale festgestellt worden ist. Verfügt das Kind über keine eigenen Einkünfte und Bezüge, ist ein Kindergeldanspruch gegeben.

Fundstelle(n):
GAAAG-41667

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