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BGH 08.02.2017 XII ZB 604/15, NWB 14/2017 S. 992

Familienrecht | Anforderungen an bindende Patientenverfügung

Der BGH hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine bindende Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss. Im Streitfall hat die 1940 geborene Betroffene im Mai 2008 einen Schlaganfall erlitten. Seit einem Herz-Kreislaufstillstand im Juni 2008 befindet sie sich in einem wachkomatösen Zustand. Sie wird seitdem künstlich ernährt. Bereits 1998 hatte die Betroffene eine „Patientenverfügung“ erstellt. Hier war niedergelegt, dass u. a. dann, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht oder aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibt, „lebensverlängernde Maßnahmen unterleiben“ sollten. Zwischen 1998 und dem Schlaganfall hatte die Betroffene mehrfach ...