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Lohnsteuer | Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse muss auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Revisionsinstanz vorliegen, was vom BFH von Amts wegen zu prüfen ist. Ausnahmsweise kann die Prüfung des Feststellungsinteresses unterbleiben, wenn feststeht, dass der Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist. (2) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Altersvorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können.
Das schon längere Zeit anhängige Revisionsverfahren war im Hinblick auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 323/10 vom BFH ausgesetzt worden. Nachdem das BVerfG dieses Verfahren durch einen ausführlichst begründeten Nichtann...