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FG Baden-Württemberg 09.11.2016 12 K 2756/16, NWB 14/2017 S. 987

Einkommensteuer | Keine Einbeziehung der Conterganrente in die eigenen Einkünfte und Bezüge eines Kindes

Das entschieden, dass bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge eines volljährigen, aufgrund einer Schädigung durch Contergan von Geburt an behinderten Kindes die Leistungen der Conterganstiftung (sog. Conterganrente) nicht zu berücksichtigen sind. Dies folge zum einen aus § 18 ContStiftG, der auch bei der Festsetzung von Kindergeld anzuwenden sei. Zum anderen handele es sich bei der laufenden Conterganrente sowie der jährlichen Sonderzahlung um Schmerzensgeld mit der Folge, dass die Leistungen nicht zu berücksichtigen seien, da sie nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Kindes bestimmt oder geeignet seien.

Anmerkung:

Im Streitfall hatte die Familienkasse die Festsetzung des Kindergelds für das behindert...