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DStV fordert Korrekturen im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Berufsgeheimnisschutzes
Die [i]DStV online vom 16.3.2017Bundesregierung hat am den Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (BR-Drucks. 163/17) vorgelegt. Novelliert werden soll der Straftatbestand der Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB. Hier geht es um die Strafbarkeit der Berufsangehörigen und von deren Angestellten sowie – und das ist neu – um die Strafbarkeit von beauftragten Dienstleistern (z. B. IT-Fachkräften), wenn sie ihnen anvertraute Berufsgeheimnisse unbefugt offenbaren. Außerdem sollen im Berufsrecht u. a. der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besondere Befugnisnormen geschaffen werden. Sie sollen definieren, in welchen Grenzen und unter welchen Voraussetzungen Berufsangehörige Dienstleistungen in Anspruch nehmen und im Zuge dessen anderen Personen den Zugang zu Berufsgeheimnissen eröffnen dürfen.
Grds. begrüßt der DStV die Pläne der Bundesregierung. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Klarstellung zur Straffreiheit des Berufsgeheimnisträgers bei der Einschaltung dritter Personen sei ein richtiges und wichtiges Signal an den Berufsstand. Einer dringenden Korrektur bedürfe ...