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Körperschaftsteuer – Anschaffungsnebenkosten eigener Aktien (FG)
Nebenkosten zur Anschaffung eigener Anteile einer AG sind im Fall der Veräußerung vor Geltung des BilMoG als Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsgutes zu bilanzieren. Unter Geltung des BilMoG sind sie als Aufwand zu behandeln.
Sachverhalt: Klägerin ist eine börsennotierte AG. 2008 beschloss die Klägerin, Aktien am Markt zurückzukaufen. Die Klägerin aktivierte die eigenen Aktien zunächst in der Steuerbilanz zum gemäß § 265 Abs. 3 HGB a. F. (Fassung vor dem BilMoG) mit den Anschaffungskosten. Sämtliche eigenen Aktien wurden im Geschäftsjahr 2010/2011 über die Börse veräußert. Den Erlös aus der Veräußerung erfasste die Klägerin steuerneutral im Eigenkapital. Die Nebenkosten der Veräußerung wurden als Aufwand des Geschäftsjahres gebucht. Die handelsrechtliche Behandlung übernahm die Kl...