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Wohnungsunternehmen in der Nachfolgeplanung im Lichte des (neuen) Erbschaftsteuerrechts
Gestaltungsmöglichkeit bei hohem Wohnungsbestand
Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Begünstigungsfähigkeit von Wohnungsunternehmen aufrechterhalten hat. Zwar gilt auch weiterhin, dass Steuerpflichtige, die ihre Wohnungen direkt und im Privatvermögen halten, per se keine Begünstigung erhalten. Hier ist es jedoch aus der Sicht des steuerlichen Beraters häufig sinnvoll, zu prüfen, ob es zweckmäßig ist, den Wohnungsbestand als sog. Wohnungsunternehmen zu qualifizieren. In diesem Fall könnte von einer schenkungsteuerlich begünstigten Übertragung deutlich profitiert werden.
In geeigneten Fällen ist unbedingt dringender Handlungsbedarf vorhanden, da in einem möglichen Todesfall der Wohnungsbestand lediglich zu 10 % begünstigt wäre; dies könnte die Nachfolger vor möglicherweise nicht ohne Weiteres überbrückbare Liquiditätsschwierigkeiten stellen.
Die Strukturierung ist zudem höchst fehleranfällig. Die Gestaltung verbindet abzuwägende grunderwerb-, einkommen- und schenkungsteuerliche Folgen, die in die Gestaltung der Gesellschafts- und Schenkungsverträge – ggf. unter Beteiligung von Minderjährigen – einfließen müssen.
In solchen Fällen offenbaren sich zudem häufig Schnitts...