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FG Köln 28.09.2016 3 K 2206/13, IWB 6/2017 S. 202

FG Köln | Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch bei Buy-out-Verträgen

Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 2 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk (hier: journalistisches Rohmaterial) im Sinne eines „total buy out“ gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt. Die Besonderheiten des deutschen Urheberrechts stehen der Übertragung wirtschaftlichen Eigentums nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO entgegen.

Hinweis:

Die [i]Vergütungsschuldnerin war verpflichtet, den Steuerabzug für Rechnung des Vergütungsgläubigers vorzunehmen und anzumeldenKlin., eine Produktionsgesellschaft für Nachrichten, hatte einen in Australien ansässigen Journalisten (J) verpflichtet, angefertigte Produktionen, Reportschalten und Reporterleistungen für Programme der mit der Klin. zusammenhängenden Fernsehsender nach Absprache anzubieten. Die Klin. war im Gegenzug zur Zahlung ...