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NWB direkt Nr. 13 vom Seite 290

Die sieben wichtigsten Regeln zur Umsetzung der GoBD in die Praxis

Christian Herold und Arne Volkenborn

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAG-40427 Mit Schreiben vom (BStBl 2014 I S. 1450) hat das BMF die neuen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – kurz GoBD – erlassen. Diese gewinnen besondere Relevanz, weil der BFH die Rechte der Betriebsprüfung zuletzt mehrfach gestärkt hat. So lässt er den Zugriff der Finanzverwaltung auf Warenwirtschaftssysteme zu und hält Verfahrensdokumentationen im Zusammenhang mit der Kassenführung für erforderlich. Nachfolgend werden die sieben wichtigsten Regeln zur Umsetzung der GoBD in die Praxis vorgestellt.

Ausführlicher Beitrag s. .

  • Regel Nr. 1: Es ist zu prüfen, welche Systeme als Vor- und Nebensysteme gelten

    [i]Auch MS-Office-ProdukteVor- und Nebensysteme sind Teil des Datenverarbeitungssystems (DV-System) und daher der Betriebsprüfung zugänglich zu machen. Dazu gehören z. B. Kassensysteme, Warenwirtschaftssysteme, aber mitunter auch Zeiterfassungssysteme. Selbst MS-Office-Produkte können zu den Vorsystemen gehören, z. B. wenn Rechnungen in MS-Word erstellt, Reisekosten der Arbeitnehmer mittels eines MS-Excel-Tools abgerechnet oder etwa Rückstellung...