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BFH 06.12.2016 IX R 18/16, NWB 13/2017 S. 912

Einkommensteuer | Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung

Bei zeitlich gestreckter Zahlung des Veräußerungserlöses in verschiedenen Veranlagungszeiträumen fällt nach dem der Veräußerungsverlust S. 913anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zu dem Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen der Zahlungszuflüsse an.

Anmerkung:

Die Veräußerung eines Grundstückskomplexes innerhalb der Zehnjahresfrist ergab unstreitig einen unter § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG fallenden Verlust. Streitig war, in welchem Veranlagungszeitraum dieser steuerwirksam geworden ist, weil im Veräußerungsjahr 2007 vereinbarungsgemäß nur 40 % des Kaufpreises zuflossen, während der restliche Preis erst in späteren Veranlagungszeiträumen gezahlt wurde. Der Kläger machte den gesamten Verlust schon für das Veräußerungsjahr geltend, während das Finan...