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Unionsrecht: BFH ruft EuGH zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall an
Bei der besprochenen Entscheidung ( NWB UAAAG-40096) handelt es sich um den Beschluss des I. Senats des BFH, das Verfahren I R 80/14 auszusetzen und dem EuGH einen hochspeziellen und gleichzeitig überaus komplizierten Themenkomplex der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung zur Vorabentscheidung vorzulegen. Materiell geht es darum, ob die Regelungsmaterie der sog. Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall mit der in Art. 64 AEUV garantierten Kapitalverkehrsfreiheit in Konflikt steht. Die in den Streitzeiträumen noch durch die Vorläuferbestimmung des Art. 64 AEUV (Art. 57 des EG-Vertrags) geregelte Kapitalverkehrsfreiheit enthält bekanntlich als einzige Grundfreiheit einen Drittstaatenbezug dergestalt, dass die tatbestandliche Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten ist.
Im Ausgangssachverhalt erzielt eine zu 30 % von einer steuerinländischen GmbH im Drittstaat (Schweiz) gehaltene Kapitalgesellschaft sog. – in § 7 Abs. 6a AStG legaldefinierte – Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter. Diese bewirken auf der Ebene einer ausländischen Beteiligungs...