Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 09 | Körperschaftsteuer: Erbschaft als Betriebseinnahme einer Pflegeheim-GmbH

Erhält eine GmbH eine Erbschaft, ist der Erwerb für die GmbH nach einem aktuellen Urteil des BFH auch dann in voller Höhe körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt. Eine GmbH verfügt als Kapitalgesellschaft ertragsteuerlich über keine außerbetriebliche Sphäre. Der Bereich ihrer gewerblichen Gewinnerzielung umfasst sämtliche Einkünfte und damit auch Vermögensmehrungen, die nicht unter die Einkunftsarten des EStG fallen.

Über einen interessanten Fall musste jüngst der Bundesfinanzhof entscheiden:

Eine GmbH betrieb ein Seniorenpflegeheim. Ein lediger Heimbewohner fühlte sich dort offenbar sehr wohl und setzte die GmbH mit notariell beurkundetem Testament als Alleinerbin ein. Mit der Auflage, das Erbvermögen ausschließlich für Zwecke des Heimbetriebs zu verwenden. Nach dem Tod des Heimbewohners erhielt die GmbH etwa 1 Mio. €. Das Finanzamt setzte zum einen Erbschaftsteuer in Höhe von ca. 300.000 € fest. Zum anderen erhöhte es den von der GmbH erklärten Gewinn um das Erbvermögen von rund 1 Mio. € und setzte dementsprechend Körperschaftsteuer fest.

Das ist so richtig, hat jetzt der BFH geurteilt. Die für den Betrieb des Pflegeheims bestimmte Erbsch...