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StuB Nr. 6 vom Seite 241

BGH verschärft seine Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung in der Krise

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

I. Einführung

Der Steuerberater einer insolvenzantragspflichtigen Gesellschaft läuft immer häufiger Gefahr, in die Haftung genommen zu werden. Die Rechtsprechung des BGH zur Steuerberaterhaftung in einer sich abzeichnenden Krise oder gar Insolvenz des Mandanten hat sich jüngst weiterentwickelt.

II. Hinweispflicht bei Unterdeckung?

Der NWB FAAAE-34285, EWiR 2013 S. 477 f. [Baumert]) hatte zunächst hinsichtlich der Warn- und Hinweispflichten des Steuerberaters bei möglicher Insolvenzreife Entwarnung gegeben. Das steuerberatende Dauermandat von einer GmbH begründe bei üblichem Zuschnitt keine Pflicht, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, eine Überprüfung in Auftrag zu geben oder selbst vorzunehmen, ob Insolvenzreife besteht.

III. Erklärungen des Steuerberaters zur Überschuldung

Der NWB TAAAE-39856, EWiR 2013 S. 573 f. [Gräfe]) hat später konkretisiert: Erklärt der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater, eine insolvenzrechtliche Überschuldung liege nicht vor, haftet er der Gesellschaft we...