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Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb
Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familienhotel ist keine steuerbegünstigte Einrichtung der Wohlfahrtspflege, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Leistungen zu mindestens zwei Dritteln den in § 53 AO genannten hilfsbedürftigen Personen zugutekommen (Bezug: § 14, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 53, § 64, § 65, § 66, § 68 Nr. 1 Buchst. a, b, § 88, § 96, § 162 AO; § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG).
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG sind Körperschaften, die nach der Satzung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 AO), von der Körperschaftsteuer befreit. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Satz 2 KStG ist die Steuerbefreiung jedoch insoweit ausgeschlossen, als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird. Allerdings sieht § 64 Abs. 1 AO – i. S. einer Gegenausnahme – vor, dass dieser ...