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Förderung der Elektromobilität – Umsatzsteuerliche Behandlung des Umweltbonus
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Mit der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Fördersystem ins Leben gerufen, welches die Bezuschussung des Verkaufs umweltschonender Fahrzeuge durch Staat und Industrie vorsieht. Mit nimmt die OFD Frankfurt zu den hieraus resultierenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen Stellung (vgl. auch ).
A. Funktionsprinzip der Förderung
Der Absatz umweltschonender Fahrzeuge soll dadurch gefördert werden, dass dem Kunden als Kaufanreiz ein Preisnachlass auf Basis der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hinterlegten Nettolistenpreise für förderungswürdige Fahrzeuge zugutekommt.
Grundgedanke ist die paritätische Finanzierung des Bonus durch Industrie und Staat. Erreicht wird dieses Ziel, indem die Auszahlung des Bundeszuschusses davon abhängig gemacht wird, dass der Verkäufer des Fahrzeugs nachweislich einen Preisnachlass in gleicher Höhe gewährt. Der Bundeszuschuss beträgt für ein reines Batterieelektrofahrzeug 2.000 €, für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug 1.500 €. Gef...