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Umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung von Gutscheinen
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Zum Begriff „Gutschein“
Umsatzsteuerlich ist der Begriff „Gutschein“ nicht definiert. Jedoch wird unterschieden, ob ein Gutschein
ausschließlich einen bestimmten Wert enthält (= Wertgutschein),
konkrete Leistungen enthält (= Warengutschein) oder
ein Rabattgutschein ist.
[i]Ausgabe gegen einen BruttobetragEin Wertgutschein wird gegen einen bestimmten Geldbetrag (= Bruttobetrag) ausgegeben. Der Wertgutschein enthält nur die Angabe des vereinnahmten Bruttobetrages. Mit dem Wertgutschein kann der Inhaber des Gutscheins jede beliebige Ware oder Leistung vom ausstellenden Unternehmen erwerben; eine konkrete Ware oder Leistung ist mit dem Wertgutschein nicht verbunden.
Die erworbene Ware oder Leistung wird mit dem Wertgutschein bezahlt. Der Wertgutschein wird somit als Zahlungsmittel eingesetzt.
[i]Konkrete Bezeichnung der Gegenleistung Bei Ausgabe eines Warengutscheins gegen ein Entgelt ist die Ware oder Leistung bereits auf dem Gutschein konkret bezeichnet, für die der Gutschein künftig einzulösen ist. Der Inhaber dieses Gutscheins ist bei Einlösung nur zur Beziehung der konkret genannten Ware oder Leistung berechtigt.
[i]Unentgeltliche Gutscheine zur Preisermäßigung Zu den Rabattgutscheinen gehören die sog. Preisnachlass- und Preiserstattungsgutscheine, die meist u...