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Hinzurechnungsbesteuerung und Real Estate Investments – Teil 2
Hinzurechnungssteuerliche Belastungswirkung ausgewählter Immobilieninvestmentstrukturen
Mit der im Wege des BEPS-I-Umsetzungsgesetzes erfolgten Einführung der Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags, wie diese der neue § 7 Satz 7 GewStG, vorsieht, ist erneut die Sachgerechtigkeit dessen zu hinterfragen – nicht nur in qualitativer Hinsicht. Daher sollen aufbauend auf den Grundlagen des Teils I dieses Beitrags nachfolgend verschiedene Fallkonstellationen im Rahmen eines Partialmodells einem hinzurechnungssteuerlichen Belastungsvergleich unterzogen werden, um die hieraus resultierenden immensen steuerlichen Belastungswirkungen aufzuzeigen.
Die Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags führt stets zu einer Schlechterstellung des Auslandsinvestments gegenüber dem inländischen Referenzfall.
Besonders eklatante Belastungswirkungen entfaltet die Hinzurechnungsbesteuerung bei Ausschüttungen außerhalb der Siebenjahresfrist des § 3 Nr. 41 EStG, im Nicht-DBA-Fall aufgrund der nicht anrechenbaren Quellensteuern, im DBA-Fall aufgrund der Versagung des internationalen, gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs des § 9 Abs. 7 GewStG.
Auch bei inländischen Immobilieninvestments gelangt die Hinzurechnungsbesteuerung unsystematischerweise zur Anwendung.