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Steuerfreistellung und Betriebsausgabenabzug von Schachteldividenden
Das Verhältnis [i]BFH, Beschluss vom 22.9.2016 - I R 29/15 NWB FAAAG-36142 innerstaatlicher und DBA-rechtlicher Steuerbefreiungen ist keine triviale Angelegenheit, insbesondere wenn abweichende Tatbestandsvoraussetzungen maßgebend sind. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dieser Frage im Anwendungsbereich des § 8b KStG und sie hat spätestens mit der Einführung der Steuerpflicht von Streubesitzdividenden weiter an Bedeutung gewonnen. Die nachfolgende Entscheidung des BFH sorgt für mehr Klarheit im Bereich der Dividendenbesteuerung. Es steht nun fest, dass DBA als Rechtsgrundlage für eine Steuerbefreiung von Schachteldividenden jedenfalls dann zurücktreten, wenn sich diese bereits aus § 8b Abs. 1 KStG ergibt. Dann aber findet § 8b KStG in Gänze Anwendung, d. h. auch die pauschale Hinzurechnung nicht abziehbarer Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 5 KStG).
Die Steuerfreistellungen nach innerstaatlichem und nach DBA-Recht stehen grundsätzlich unabhängig nebeneinander.
Im Anwendungsbereich des § 8b Abs. 1 KStG läuft das DBA-Schachtelprivileg aber materiell-rechtlich leer.
Sofern das abkommensrechtliche Schachtelprivileg verdrängt wird, findet auch § 8b Abs. 5 KStG Anwendung.
I. Einführung
Die Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG erfordert einerseits Bezüge i. S. des...