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FG Münster 31.01.2017 15 K 3998/15 U, BBK 6/2017 S. 267

Umsatzsteuer | USt-Erstattungsanspruch des Bauträgers nach § 13b UStG

Ein Bauträger kann die USt, die er bis zum Jahr 2013 zu Unrecht nach dem Reverse-Charge-Verfahren für den Bauunternehmer an das FA abgeführt hat, vom FA zurückverlangen.

[i]Auszahlung der USt an Bauunternehmer nicht erforderlichDer Erstattungsanspruch des Bauträgers hängt nicht davon ab, dass er die USt zwischenzeitlich an den Bauunternehmer gezahlt hat. Denn das Gesetz stellt insoweit keine Anforderungen an den Erstattungsanspruch. S. 268

[i]Reverse-Charge-Verfahren zu Unrecht angewendetIm Urteilsfall hatte ein Bauträger im Jahr 2013 einen Bauunternehmer mit der Errichtung von Eigentumswohnungen beauftragt, die der Bauträger anschließend verkaufte. Beide gingen von der Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens gemäß § 13b UStG auf der Grundlage der damaligen Verwaltungsauffassung aus.

Nachdem der BFH die Anwendbarkeit des § 13b UStG auf Bauträger verneint hatte, forderte der Bau...