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BFH 15.12.2016 V R 26/16, BBK 6/2017 S. 266

Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung nach Insolvenzeröffnung

Die Umsatzsteuer ist eine Masseverbindlichkeit, wenn sie sich aus einer Vorsteuerberichtigung ergibt, die erst nach der Insolvenzeröffnung durchgeführt wird. S. 267

[i]Insolvenzanfechtung und Rückzahlung durch LieferantenDies ist der Fall, wenn der Insolvenzverwalter des Unternehmers eine Insolvenzanfechtung durchführt und von den Lieferanten des Unternehmers das vom Unternehmer vor der Insolvenzeröffnung an die Lieferanten gezahlte Geld zurückfordert und die Rückzahlung nach der Insolvenzeröffnung erfolgt.

[i]Forderung des Lieferanten ist wieder offenEs kommt dann zu einer Vorsteuerberichtigung im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG, weil aufgrund der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nach §§ 129 ff. InsO und aufgrund der Rückzahlung durch den Lieferanten der Zahlungsanspruch des Lieferanten gegen den insolventen Unternehmer nun wieder offen und aufgrund der Insolvenz auch uneinbringlich ist. Daher kann ...