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Lohn und Gehalt | Arbeitgeber zahlt Verwarnungsgelder für Paketzusteller
Zahlt ein Paketzustelldienst als Arbeitgeber die Verwarnungsgelder, die gegen ihn wegen des Falschparkens seiner Paketzusteller verhängt werden, führt dies nicht zu Arbeitslohn bei den Paketzustellern. Denn der Arbeitgeber bezahlt nur eine eigene Schuld, wenn die Verwarnungsgelder gegen ihn selbst und nicht gegen die Fahrer verhängt worden sind.
[i]Arbeitgeber bezahlte eigene SchuldDas FG verneint auch einen lohnsteuerpflichtigen Verzicht des Arbeitgebers auf Erstattung. Der Arbeitgeber hatte nämlich keinen Anspruch gegen seine Fahrer, dass diese ihm die Verwarnungsgelder ersetzen. Denn zum einen hatte der Arbeitgeber auf eine Erstattung konkludent verzichtet. Und zum anderen lag es im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, dass die Arbeitnehmer möglichst direkt beim Empfänger des Pakets par...