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BFH 07.09.2016 I R 9/15, BBK 6/2017 S. 262

Steuerrecht | Teilwertaufholung bei gewerbesteuerlicher Organschaft

Bei der Gewerbesteuer gibt es keine Korrespondenz zwischen gewinnmindernder Teilwertabschreibung und gewinnerhöhender Teilwertaufholung. Dies kann dazu führen, dass sich eine Teilwertabschreibung wegen einer Organschaft nicht gewinnmindernd auswirkt, die spätere Teilwertaufholung aber gewinnerhöhend zu erfassen ist.

[i]Teilwertabschreibung wirkte sich gewerbesteuerlich nicht ausDie Klägerin im Urteilsfall war Organträgerin und Alleingesellschafterin der OG-GmbH (Organgesellschaft). Die Klägerin nahm im Jahr 1989 eine Teilwertabschreibung auf ihre Beteiligung an der OG-GmbH vor. Diese Teilwertabschreibung wirkte sich gewerbesteuerlich nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG nicht gewinnmindernd aus (s. Hinweis S. 263unten), wohl aber körperschaftsteuerlich. Im Jahr 2003 nahm die Klägerin eine Teilwertaufholung vor, die das FA sowohl körperschaftsteuerlich als auch gewerbesteuerlich...