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BBK 6/2017 S. 268

Bilanzierung | Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll auf 800 € steigen

Seit 1964 ist sie unverändert: die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Ab soll sie nach einer Pressemitteilung des BMWi vom auf 800 € steigen. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf als Beitrag zum Bürokratieabbau insbesondere für Mittelständler und Handwerksbetriebe verständigt. Offen ist, wann ein Gesetzentwurf kommt, wie die Neuregelung aussehen soll und ob z. B. der bisherige Sammelposten erhalten bleibt.

Bernd Rätke