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Betriebsveranstaltungen
Einkommen- und umsatzsteuerliche Behandlung
Durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom wurde in einkommensteuerlicher Hinsicht mit dem am in Kraft getretenen § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG die Besteuerung von Zuwendungen an Arbeitnehmer i. R. von Betriebsveranstaltungen gesetzlich geregelt. Das zu dieser Neuregelung Stellung genommen. Mit einem weiteren Schreiben vom präzisierte das BMF zudem Einzelheiten dieses Themenkomplexes. Im Rahmen der einkommensteuerlichen Einordnung von Betriebsveranstaltungen ist darüber hinaus im Einzelfall das Verhältnis zur Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, zur Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG, zum Reisekostenrecht (steuerfreie Erstattungen nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG), zur Regelung des § 37b Abs. 1 EStG (Pauschalierung von Sachzuwendungen) und zur Betriebsausgabenabzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG zu klären. Ferner stellen sich Fragen rund um die umsatzsteuerliche Behandlung. Die nachfolgende Fallstudie verschafft Ihnen einen Überblick.
Das Schaubild „Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG)“, SteuerStud 5/2017 S. 267 NWB VAAAG-39871, ergänzt den nachfolgenden Beitrag.
I. Einkommensteuer
1. Entstehung und Zweck der Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG
Im Zuge d...BStBl 2015 II S. 186BStBl 2015 II S. 189