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FG Rheinland-Pfalz 06.01.2017 2 K 2360/14, NWB 11/2017 S. 771

Einkommensteuer | Kosten für Besuchsreisen zu einem im Ausland lebenden Kind

Mit rechtskräftigem Urteil vom hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Eltern die Kosten, die ihnen durch Besuchsreisen zu ihrem im Ausland lebenden Kind entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.

Anmerkung:

Der Kläger ist Soldat und war in der Vergangenheit an verschiedenen Standorten tätig. Aus diesem Grund sind er und seine Familie mehrfach umgezogen. Von 2010 bis April 2013 lebte die Familie in Frankreich. Danach erfolgte ein Umzug nach Deutschland. Eines der Kinder, und zwar die im Streitjahr (2013) 16 bzw. 17 Jahre alte Tochter der Kläger, verblieb in Straßburg, um nicht erneut die Schule wechseln zu müssen. In ihrer Einkommensteuererklärung machten der Kläger und seine Ehefrau (u. a.) Aufwendungen für Besuchsfahrten nach Straßburg in H...