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BFH 29.09.2016 III R 42/13, NWB 11/2017 S. 770

Einkommensteuer | Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Werden einem selbständigen Kursmakler Anteile einer AG zur Erfüllung seiner Courtageforderung übertragen, gelangen die Anteile im Erwerbszeitpunkt in das Betriebsvermögen. Ihre spätere Entnahme ist dadurch nicht ausgeschlossen. (2) Die Entnahme erfordert eine unmissverständliche, von einem Entnahmewillen getragene [i]infoCenter „Einlagen und Entnahmen (HGB, EStG)“ NWB MAAAB-04799 Entnahmehandlung und darüber hinaus, dass der Steuerpflichtige die naheliegenden steuerlichen Folgerungen aus der Entnahme gezogen hat.

Anmerkung:

Anders als in den Fällen des Erwerbs von Aktien einer Zuckerfabrik-AG durch Rüben anbauende Landwirte waren die Aktien der im Streitfall so bezeichneten „Börsenträgerin A AG“ nicht mit irgendwelchen Vorteilen für die Inhaber (Börsenmakler) verbunden. Die Eigen...