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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 2095/13 K EFG 2017 S. 553 Nr. 7

Gesetze: AStG i.d.F. des StVergAbG § 1 Abs. 1 EStG§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 OECD-MAArt. 9 Abs. 1 DBA Belgien Art. 9

Verzicht auf unbesichert begebenes Darlehens gegenüber Tochtergesellschaft in Belgien – Außerbilanzielle Korrektur der Teilwertabschreibung nach § 1 Abs. 1 AStG a.F. – Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA

Leitsatz

  1. Der Grundsatz des „dealing at arm's length” nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (Art. 9 DBA Belgien) ermöglicht nicht die außerbilanzielle Korrektur der Teilwertabschreibung bzw. der Aufwendungen aus dem Forderungsverzicht auf ein einer Tochtergesellschaft in Belgien ggf. in fremdunüblicher Weise gewährtes unbesichertes Darlehen nach § 1 Abs. 1 AStG a.F. (vgl. (, BFHE 248, 170, und vom I R 29/14, BFH/NV 2015, 1506; entgegen BStBl. 2011 I, 277).

  2. Auf die Fremdüblichkeit des vereinbarten Zinses kommt es insoweit nicht an.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 553 Nr. 7
HAAAG-39196

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