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FG Niedersachsen 17.01.2017 8 K 50/16, NWB 10/2017 S. 700

Abgabenordnung | Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei einem zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt

Wird ein Arbeitnehmer für zwei Jahre ins Ausland entsendet und behält er das von ihm und seiner Familie vor und nach dem Auslandsaufenthalt bewohnte Einfamilienhaus im Inland während des Aufenthalts im Ausland unverändert und in wohnbereitem Zustand bei, ohne sich auch nur einmal darin aufzuhalten, hat er dort während des Auslandsaufenthalts keinen Wohnsitz i. S. des § 8 AO, so das .