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RENO Nr. 3 vom Seite 7

Wirklich krank genug? Wenn Fristen krankheitsbedingt versäumt werden

Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe; Leipzig

Gerichte und Wiedereinsetzungsanträge: Eine unendliche Geschichte. Versäumt der Rechtsanwalt eine Frist, weil er erkrankt war, geht es richtig ins Detail. Denn das Gericht hakt nach: War man tatsächlich derart außer Gefecht, dass es unmöglich war, die Frist einzuhalten? Der BGH betonte jüngst, warum eine wiederkehrende Erkrankung den Anwalt zu besonderer Sorgfalt verpflichtet.

Allgemeines

Wird eine Rechtsmittelfrist versäumt, wächst auf dem Bildschirm in der Kanzlei ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 233 ZPO heran. Eine lästige Sache. Und auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, denn eine Wiedereinsetzung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft: Der Anwalt muss einerseits nicht nur glaubhaft machen, dass er an dem Säumnis nicht schuld ist. Dies gelingt ihm nur, indem er die Kanzleiabläufe beschreibt und detailliert schildert, wie die Fristenkontrolle im Büro organisiert ist. Er muss andererseits auch schlüssig vortragen, wie es dazu kommen konnte, dass die Frist trotzdem versäumt wurde. Dass der Anwalt erkrankt ist, kann grundsätzlich genügen, um eine Wiedereinsetzung zu gewähren. Aber allein krank zu sein bedeutet nicht, dass man nicht vielleicht doch noch ein ...

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