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STFAN Nr. 3 vom Seite 15

Der Arbeitsvertrag

Ottilie Dotzenrod; Bad Vilbel

Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Was ist der Unterschied zum Dienstvertrag? Welche Form muss eingehalten werden und welche Rechtsgrundlagen greifen? Dieser Beitrag verschafft Ihnen den notwendigen Überblick.

Arbeitsvertrag und Dienstvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Wie jeder andere Vertrag auch kommt er durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner zustande. Inhaltlich werden hier die Arbeitsbedingungen festgelegt, die für das Vertragsverhältnis gelten sollen.

Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrags und in §§ 611 ff. BGB geregelt. Beide Vertragspartner haben bestimmte Pflichten zu erfüllen. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht in der Ausübung der Tätigkeit, zu der er sich laut Arbeitsvertrag verpflichtet hat. Im Gegenzug dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrags zu beschäftigen und dessen Arbeitsleistung zu vergüten.

Info

Neben diesen Hauptpflichten bestehen für beide Vertragspartner zahlreiche Nebenpflichten, auf die ab Seite 18 eingegangen wird.

Vom Arbeitsvertrag ist der „freie Dienstv...

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