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STFAN Nr. 3 vom Seite 2

Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Ob ein Wirtschaftsgut zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, kann häufig nur im Einzelfall entschieden werden. Neben dem notwendigen Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung größer als 50 %) oder dem notwendigen Privatvermögen (betriebliche Nutzung kleiner als 10 %) gibt es noch das gewillkürte Betriebsvermögen. Beträgt die betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % der Gesamtnutzung, hat der Steuerpflichtige in der Regel ein Wahlrecht, ob er das Wirtschaftsgut als Betriebs- oder als Privatvermögen behandeln möchte.

Allgemeines

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. Der steuerliche Gewinn wird gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat demnach nur das Betriebsvermögen Einfluss auf die Gewinnhöhe, das Privatvermögen bleibt bei der steuerlichen Gewinnermittlung außen vor. Es ist daher erfo...

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