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BBK Nr. 5 vom

Umrechnung ausländischer Beträge nach dem UStG

Karl-Hermann Eckert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Grundsätze der Währungsumrechnung nach dem UStG

[i]Walkenhorst, Praktikerhandbuch Umsatzsteuer, 6. Aufl., Herne 2016 Rz. 1532Der Unternehmer ist berechtigt, in der Rechnung das Entgelt, die Umsatzsteuer und den Bruttobetrag in einer fremden Währung auszuweisen. Werden Entgelte in einer fremden Währung vereinbart, muss eine Umrechnung in Euro erfolgen. Nach § 16 Abs. 6 UStG erfolgt diese Umrechnung

  • entweder nach den Durchschnittskursen, die das BMF für den in Betracht kommenden Monat bekannt gibt, oder

  • die Finanzbehörde kann es dem Unternehmer gestatten, die Umrechnung nach einem Tageskurs zu berechnen, der durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachgewiesen ist.

Hinweis:

[i]Umsatzsteuer-Umrechnungskurse des BMF http://go.nwb.de/9nfo9 Die monatlichen Durchschnittskurse werden vom BMF im Regelfall am 1. des Folgemonats bekanntgegeben und sind auf der Homepage des BMF in einer jährlichen Übersicht verfügbar und stehen für die Jahre ab 2011 auch in der NWB Datenbank unter NWB LAAAG-36568 zur Verfügung.

Die Umrechnung in Euro anhand eines Durchschnittskurses wird insbesondere für Unternehmer in Betracht kommen, die regelmäßig Waren und Leistungen in fremder Währung bezahlen oder Devisen aus abgeschlossenen Verträgen erhalt...