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KSR Nr. 3 vom Seite 7

Erbschaft als Betriebseinnahme

Rechtsformneutrale Besteuerung einer Pflegeheim-GmbH

Dennis Janz

Erhält eine GmbH eine Erbschaft, ist der Erwerb für die GmbH auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt.

Sachverhalt des Streitfalls

Der BFH hatte im Streitfall zu klären, ob ungeachtet ihrer erbschaftsteuerlichen Belastung eine einer GmbH zugewendete Erbschaft der Körperschaftsteuer unterliegt.

Die Klägerin betreibt im Inland als GmbH ein Seniorenpflegeheim. Sie wurde mit notariell beurkundetem Testament vom von einem ledigen Heimbewohner mit der Auflage zu dessen Alleinerbin eingesetzt, das Erbvermögen ausschließlich für Zwecke des Heimbetriebs z. B. in Form von Instandhaltungen oder Modernisierungen zu verwenden. Zudem wurde vom Erblasser eine Testamentsvollstreckerin eingesetzt, die die Zweckgebundenheit zu überwachen hatte. Nach dem Ableben des Heimbewohners am setzte das Finanzamt zum einen Erbschaftsteuer in Höhe von 300.510 € fest. Zum anderen erhöhte es den von der GmbH erklärten Gewinn um das ihr nach Abzug der Testamentsvollstreckungskosten verbliebene Erbvermögen von 1.041.659,65 € und setzte entsprechend Körperschaftsteuer fest. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.

Entscheidung des BFH

Der BFH ...