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Keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Managementbeteiligung
Kein Veranlassungszusammenhang zwischen Dienstverhältnis und Beteiligung
Der BFH verneint für den Fall der Kapitalbeteiligung eines Managers an seinem Arbeitgeber das Vorliegen von Arbeitslohn, obwohl die Managementbeteiligung nur leitenden Mitarbeitern angeboten worden war und Ausschluss- und Kündigungsrechte für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestanden. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls.
Problemstellung
Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Geschäftsführern und anderen Managern an der Kapitalgesellschaft, für die sie tätig sind, kann ein wesentliches Instrument der Incentivierung sein und einen Gleichlauf der Interessen des (Mehrheits-)Gesellschafters und des Managers herstellen. Gerade Private-Equity-Fonds legen daher Wert auf entsprechende (substanzielle) Managementbeteiligungen bei ihren Portfoliounternehmen. Bei Erträgen, die dem Manager aus der Beteiligung zufließen (Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne), stellt sich steuerlich die Frage nach der zutreffenden Einordnung: Geht es um
(grundsätzlich auch lohnsteuerpflichtigen) Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 EStG) oder
ist der Manager wie ein „normaler Gesellschafter“ zu behandeln, der insbesonde...