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Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge
Behandlung der Beiträge und Leistungen nach dem BMF-Schreiben vom 27.7.2016
[i]BMF, Schreiben vom 27.7.2016, BStBl 2016 I S. 759In jüngerer Vergangenheit hat der BFH in mehreren Entscheidungen zur einkommensteuerlichen Behandlung der Beiträge in und der Leistungen aus schweizerischen Pensionskassen Stellung genommen (z. B. , BStBl 2016 II S. 653; VIII R 38/10, BStBl 2016 II S. 657; VIII R 39/10, BStBl 2016 II S. 665, und vom - VIII R 40/11, BStBl 2016 II S. 675). Mit Schreiben vom (BStBl 2016 I S. 759) hat das BMF die BFH-Rechtsprechung zu den Schweizer Pensionskassen umgesetzt. Die Finanzverwaltung folgt dem BFH und unterscheidet bei der [i]Zur BFH-Rechtsprechung s. Schustek, NWB 6/2016 S. 435steuerlichen Beurteilung der Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge zwischen dem Obligatorium (Säule 2a) und dem Überobligatorium (Säule 2b). Diese Unterscheidung hat auch Auswirkungen auf die Beurteilung der AHV-Überbrückungsrenten aus den Schweizer Pensionskassen, welche nachfolgend erläutert werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
Einen Praxisleitfaden zu diesem Thema finden Sie unter: