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FG Münster 31.01.2017 15 K 3998/15 U, NWB 9/2017 S. 629

Umsatzsteuer | Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers

Mit Urteil vom hat der 15. Senat des FG Münster über einen weiteren sog. Bauträger-Fall entschieden. Die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers entfällt danach unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den Bauleistenden erstattet.

Anmerkung:

Die Klägerin ließ als Bauträgerin Eigentumswohnungen errichten, um diese anschließend zu veräußern. Sie meldete für die von ihr bezogenen Bauleistungen zunächst gem. § 13b UStG geschuldete Umsatzsteuer an, die sie in der Umsatzsteuerjahreserklärung unter Berufung auf die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung (s. , BStBl 2014 II S. 128) wieder korrigierte. Das Finanzamt folgte dem nicht und begründete dies damit, dass gem. § 17 UStG die Erstatt...