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FG Münster 27.01.2017 4 K 56/16, NWB 9/2017 S. 626

Einkommensteuer | Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung

Das FG Münster hat mit Urteil vom 27.12.017 entschieden, dass die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen gem. § 34a Abs. 6 EStG auslöst.

Anmerkung:

Der Kläger hielt Anteile an einer GmbH & Co. KG, für die er in der Vergangenheit für nicht entnommene Gewinne die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG in Anspruch genommen hatte. Im Streitjahr 2012 übertrug er die Anteile auf eine neu gegründete Stiftung, weswegen das Finanzamt eine Nachversteuerung der begünstigt besteuerten Gewinne vornahm. Die Übertragung auf eine Stiftung sei einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gleichzustellen, so dass § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG analoge Anwendung finde. Demgegenüber war der Kläger der Auf...