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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 99

Zur Prüfung der Testierfähigkeit vor Gericht

Kommentierung des

Dr. Andreas Urban und Sandra Kalthoff

Dass der Ausgang von Streitigkeiten vor Gericht bei der Feststellung der Testierfähigkeit schwer einzuschätzen ist, zeigt eindrücklich der (prominente) Fall Gurlitt. Was kann und sollte die Beraterschaft aus diesem Streitfall mitnehmen? – Zum einen macht der Fall deutlich, wie wichtig eine gute Dokumentation des Gesundheitszustands des Testierenden ist. Nur auf diese Weise ist es möglich, fundierte Sachverständigengutachten zu erhalten. Zum anderen zeigt der Fall die besondere Bedeutung auf, die der Rolle von Sachverständigen in einem Prozess über die Testierfähigkeit zukommt.

Kernaussagen
  • Es fällt auf, dass der Senat im Streitfall dem Fehlen dokumentierter medizinischer Diagnosen mit Schlagwörtern wie bspw. „Wahn“ oder „Demenz“ eine ungleich höhere Bedeutung beimisst, als bspw. den Feststellungen von Medizinern oder medizinischen Laien, die den Zustand und das Verhalten des Erblassers in tatsächlicher Hinsicht beschreiben.

  • Für den Sachverständigen kann es jedoch unter Umständen ergiebiger sein, seine Begutachtung auf tatsächliche Verhaltensbeobachtungen zu stützen, als sich ohne solche Anknüpfungstatsachen auf die alleinige medizinische B...