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Track 07-08 | Umsatzsteuer: Rückwirkung der Berichtigung einer Rechnung
Berichtigt ein Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies nach einem sehr erfreulichen Urteil des BFH auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH damit schneller als erwartet das EuGH-Urteil in der Rechtssache Senatex umgesetzt. Es entfällt damit bei der Berichtigung von Rechnungen die Vollverzinsung mit happigen 6 % jährlich.
Track 07 | BFH setzt Vorgaben des EuGH um
Den Anfang macht heute eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer, die von sehr großer praktischer Relevanz ist. Sie ahnen es vermutlich bereits: Es geht um das Grundsatzurteil des V. Senats des BFH zur Rückwirkung der Berichtigung einer Rechnung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung der Rechnung. Schneller als erwartet haben damit die Münchener Richter die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in seiner Senatex-Entscheidung umgesetzt. Über das EuGH-Urteil hatten wir Sie in unserer Dezember-Ausgabe 2016 informiert.
Entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH jetzt entschieden: Beri...