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Änderung Allgemeiner Auftragsbedingungen
Wirksame Einbeziehung in Bestands- und Neumandate
Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Mandatsverhältnisses und Änderungen der Rechtsprechung erfordern eine regelmäßige Überarbeitung des Inhalts der mit den Mandanten vereinbarten Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB). Die aktualisierten AAB sollten auch in bestehende Mandatsverhältnisse für die Zukunft formell wirksam einbezogen werden. Nur so können sie auch weiterhin ihre wichtige Funktion als rechtliche Grundlage des Mandatsverhältnisses umfassend erfüllen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangslage
[i]Gesetzesänderungen/ geänderte Rechtsprechung machen Anpassung und Änderung der AAB notwendigSowohl die Gesetzeslage als auch die Rechtsprechung im Bereich der AGB sind einer stetigen Änderung und Weiterentwicklung unterworfen. Das macht es auch auf dem Gebiet der Steuerberatung notwendig, die gegenüber den Mandanten verwendeten AAB regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen. Ebenso können Änderungen und Entwicklungen im Berufs- und Haftungsrecht eine Aktualisierung der AAB erforderlich machen. So haben u. a. DWS und IDW aktuell die von ihnen angebotenen AAB umfassend überarbeitet.
Für den Steuerberater stellt sich die Frage, wie er sich hinsichtlich der geänderten AAB insbesonde...