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Einkommensteuer | Berücksichtigung des Barausgleichs des Stillhalters bei Optionsgeschäften als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
(1) Bei Optionsgeschäften führt der im Rahmen des Basisgeschäfts gezahlte Barausgleich vor Einführung der Abgeltungsteuer sowohl beim Stillhalter als auch beim Optionsinhaber zu Einkünften aus Termingeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. (2) Der Barausgleich ist beim Stillhalter auch nach Einführung der Abgeltungsteuer als Verlust aus einem Termingeschäft nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG abzugsfähig (entgegen NWB QAAAE-53980, BStBl 2012 I S. 953 = Kurzinfo StuB 2012 S. 844 NWB JAAAE-20926, zuletzt geändert durch NWB IAAAF-77727, BStBl 2016 I S. 85 = Kurzinfo StuB 2016 S. 199 NWB MAAAF-68136, Rz. 26 und 34; Bezug: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F.; § 20 Abs. 1 Nr. 11, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5, § 22 Nr. 3, § 23 Abs. 3 Satz 7, 9, 10, § 32d Abs. 4, § 52a Abs. 10 Satz 3 und Abs. 11 Satz 6 EStG).
Beim Optionsgeschäft...